Pezold Digital - Allgemeine Geschäftsbesdingungen

Pezold Digital - Allgemeine Geschäftsbesdingungen

Pezold Digital - Allgemeine Geschäftsbesdingungen

Stand: März 2026 | Pezold Digital – Dennis-Can Pezold

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Alle Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Dennis-Can Pezold (Pezold Digital)
Unterm Suberg 7, 59872 Meschede
E-Mail: kontakt@pezold.digital
(nachfolgend „Auftragnehmer")

und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung digitaler Dienstleistungen, insbesondere:

  • Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites

  • Digitale Anfrage-Systeme und Konfiguratoren

  • Lead- und Kontaktformular-Systeme

  • ROI-Kalkulatoren und interaktive digitale Tools

  • Beratungsleistungen im Bereich digitale Prozesse und Vertriebssysteme

  • Laufende Betreuung, Wartung und Pflege digitaler Systeme

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers per E-Mail, oder

  • beiderseitig unterzeichnetes schriftliches Angebot / Projektvertrag, oder

  • ausdrückliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer und anschließende Leistungserbringung

(3) Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer.

(4) Irrtümer und Druckfehler in Angeboten bleiben vorbehalten.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Projektvertrag. Beschreibungen auf der Website des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Leistungsversprechen dar.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, soweit dies die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung der Subunternehmer.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer angemessenen Anpassung von Vergütung und Lieferterminen führen. Wünscht der Auftraggeber Änderungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Prüfung und Umsetzung dieser Änderungswünsche gesondert Zeit und Vergütung in Rechnung zu stellen.

(4) Der Auftragnehmer liefert die vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Form. Liefert der Auftragnehmer einen funktionsfähigen Prototypen oder eine lauffähige Version des Systems, so gilt dies als Abschluss der vereinbarten Entwicklungsleistung, sofern keine wesentlichen Mängel im Sinne von § 7 dieser AGB vorliegen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

  • Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte

  • Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (Hosting, CMS, Domain etc.)

  • Freigaben und Rückmeldungen innerhalb vereinbarter Fristen

  • Benennung eines kompetenten Ansprechpartners auf Seiten des Auftraggebers

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Mehrkosten, die durch verzögerte Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße, die durch Inhalte des Auftraggebers entstehen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, gilt folgendes Zahlungsmodell:

  • 50 % der Gesamtvergütung sind als Anzahlung bei Auftragserteilung fällig

  • 50 % der Gesamtvergütung sind bei Projektabschluss / Übergabe fällig

(3) Bei laufenden Betreuungs- oder Wartungsverträgen ist die monatliche Vergütung jeweils zu Beginn des Leistungsmonats fällig.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern im Angebot keine andere Frist vereinbart wurde.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

(6) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

(7) Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 Liefertermine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder schriftlich ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet wurden. Alle anderen Terminangaben sind unverbindliche Richtwerte.

(2) Termine verschieben sich angemessen, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Leistungserbringung durch Umstände gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat. Dazu gehören insbesondere verzögerte Mitwirkung des Auftraggebers, technische Störungen bei Drittanbietern sowie höhere Gewalt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 7 Abnahme und Mängelrechte

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und entweder abzunehmen oder etwaige Mängel schriftlich zu benennen.

(2) Schweigt der Auftraggeber nach Ablauf der Prüffrist, gilt die Leistung als abgenommen. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die erbrachte Leistung in Betrieb nimmt oder produktiv einsetzt (konkludente Abnahme).

(3) Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Geringfügige Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(4) Mängel, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder zu spät gelieferten Informationen des Auftraggebers beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

(5) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt verlangen.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) An den im Rahmen eines Auftrags erstellten Werken (Designs, Code, Konzepte, Texte etc.) behält der Auftragnehmer das Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein.

(2) Eine Übertragung von Quellcodes, Rohdateien oder erweiterten Nutzungsrechten (z. B. zur Weiterveräußerung oder zur Nutzung durch Dritte) ist gesondert zu vereinbaren und kann zusätzlich vergütet werden.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht berechtigt, die Leistungsergebnisse zu nutzen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz in seinem Portfolio, auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im konkreten Projekt vereinbarten Nettovergütung.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:

  • die Erreichbarkeit oder Leistung von Drittanbietern (Hosting, Domains, externe APIs)

  • Ausfälle oder Datenverluste bei Drittdiensten

  • Rechtsverstöße, die durch Inhalte des Auftraggebers entstehen

  • den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Leistungen (keine Erfolgsgarantie)

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch unterlassene Datensicherungen entstehen.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsdaten, technische Informationen, Kundendaten, Preise) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, und zwar für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsende.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein öffentlich zugänglich sind oder auf rechtlicher Verpflichtung beruhen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Einmalige Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

(2) Laufende Betreuungs-, Wartungs- oder Pflegeverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug bleibt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(4) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten, auch bei vorzeitiger Kündigung.

§ 12 Datenschutz im Auftragsverhältnis

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. In diesem Fall wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Meschede.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Meschede. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.


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